Mit einem Root könnt Ihr Euer Smartphone pimpen und noch mehr Leistung rauskratzen. Ob die Geschwindigkeit des Prozessors, des Internetbrowsers oder beim Starten des Geräts – ein Root bringt in erster Linie nur Vorteile. Bedenken über den Wegfall der Gewährleistung kamen sofort auf und hielten sich auch lange. Doch dank einer EU-Richtlinie sind diese Bedenken grundlos…in den meisten Fällen zumindest.

Ihr kauft Euch ein neues Smartphone, findet es aber einen Tick zu langsam oder die Benutzeroberfläche nicht attraktiv genug. Was macht man da? Klar, einen Root draufspielen, um mehr von Android zu haben. Den meisten gefällt es beispielsweise nicht, immer noch mit Android 2.x zu hantieren und holen sich deshalb einen Ice Cream Sandwich ROM auf das Gerät.

Hinter den vielen Vorteilen verbergen sich aber auch einige Gefahren, wenn man es falsch macht oder einfach nur Pech hat. Eine EU-Verordnung nimmt nun die Käufer stärker in Schutz und schiebt die Beweislast in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf in Richtung des Herstellers.
Demnach gilt die gesetzliche Gewährleistung auch dann, wenn der Nutzer sein Gerät gerootet hat.

Wenn in den ersten sechs Monaten ein Hardware-Fehler auftritt, ist von einer Panne während der Produktion auszugehen. In dem Fall muss der Hersteller das Gerät reparieren, umtauschen, etc.
Sollte der Hersteller aber nachweisen können, dass das Problem aufgrund des Root-Vorgangs auftrat, dann habt ihr Pech. Aber das passiert äußerst selten, da ihr die Root Rechte bestimmt nicht nutzt, um den CPU auf 5 GHz zu takten.

Nach den ersten sechs Monaten gilt die Gewährleistung weiterhin, nur ist der Nutzer in der Pflicht nachzuweisen, dass der Fehler nicht aufgrund des Roots entstand. Das kann man ganz einfach nachprüfen: Das Smartphone wieder auf die Original-Einstellungen zurücksetzen. Wenn der Fehler weiterhin vorliegt, ist es ein Fehler des Herstellers.

Viel Erfolg beim Rooten!

Quelle: giga.de