Google Play Store

Im Google Play Store wird seit einem Update vom Februar die Möglichkeit auf In-App-Käufe angezeigt. Diese Information mag sinnvoll sein, doch sagt sie dem Besucher des Play Store nichts darüber aus, was es zu kaufen gibt geschweige denn was etwas kostet. Mit einem künftigen Update wird sich das ändern, dann nämlich sieht man eine detaillierte Liste aller Kaufoptionen in einer App.

Anstatt die Katze im Sack zu kaufen und sich nach Download und Installation einer App über hohe In-App-Kaufpreise aufzuregen, wird man künftig seine Nerven schonen können. Ganz wie im App Store sollen bereits bei der Betrachtung einer App auf Google Play die Preise für Extraleben, Diamanten oder Ingame-Währung angezeigt werden.

Google Play Store In-App-Kauf

 

Beim sogenannten Freemium-Modell ist das Spiel selbst umsonst, zusätzliche Inhalte aber kosten Geld. Mache Spiele lassen sich bis zum Ende durchzocken ohne einen einzigen Cent auszugeben. Dann aber gibt es andere Games, in denen Level auf Level freigekauft werden muss. Das ist umso ärgerlicher, als man vorm Download um den Umfang der In-App-Käufe nichts wusste. Und genau das machen sich einige App-Entwickler zunutze: Sie lassen den Spieler erstmal downloaden und kräftig schnuppern, damit hinterher die Brieftasche lockerer sitzt. Und ist das Google Play Guthaben gefüllt, nimmt der Kaufprozess nur wenige Sekunden in Anspruch.

Jedenfalls wird die Anzeige um In-App-Käufe laut Google am 30. September eingeführt. Leider sieht man dann nicht alle möglichen Kaufinhalte, sondern nur die Unter- und Obergrenze. Kostet etwa das günstigste Item einen Euro und das teuerste zehn Euro, dann sieht man in etwa das: In-App-Käufe von 1 – 10 Euro. In Apple’s App Store hingegen sieht man die Preise aller käuflichen Zusatzinhalte.

App Store In App Kauf

Dieser Schritt Google’s ist indes nicht dem Wohlgefallen des Konzerns geschuldet. Um Klagen, die es bei Apple wegen unzulässigen In-App-Käufen zu Genüge gab, vorzubeugen, unternimmt Google nun selbst den Schritt. Der eigentliche Antreiber der Kennzeichnungspflicht ist die FTC (Federal Trade Commission), eine Art Kartellamt und Verbraucherschutzamt in einem.

Quelle: phandroid.com