EU

Zwischen der Europäischen Union und Google brodelt es schon lange. Es geht um solch unterschiedliche Dinge wie dem Datentransfer, dem Schutz der Privatsphäre, das Recht auf Vergessenwerden, die Marktmacht der Suchmaschine und vieles mehr. Nun bezieht die EU auch das Mobilbetriebssystem Android mit ein, das laut der Union unrechtmäßig Wettbewerbsregeln breche. Was ist dran an dem Fall und welche Auswirkungen könnte dies auf uns normale User haben?

Wenn mehrere Suchmaschinen zur Wahl stehen, die Menschen aber überwiegend Google benutzen, kann man dann von Marktmacht sprechen? Das mit Sicherheit. Aber kann man auch von Missbrauch dieser Marktmacht sprechen? Diese schwer zu beantwortende Frage wird seit Jahren von der EU-Kommission erörtert. Während eine Antwort auf diese Frage noch ausbleibt, wird vorsorglich auch Android mit in die Pflicht genommen.

Der EU zufolge würde Google, indem es Herstellern von Android-Geräten verbindliche Vorgaben macht, seine eigenen Dienste bevorzugen. Sprich, wenn Google Suche, YouTube oder Chrome Browser auf dem Phone vorinstalliert sind, werden die User diese Apps eher nutzen anstatt sich Alternativen zu suchen. Gleichzeitig wird es der Konkurrenz schwer gemacht auf dem ohnehin hart umkämpften Smartphone-Markt Fuß zu fassen. Und wie wir alle wissen, belebt nichts mehr einen Markt als gute alte Konkurrenz. Der Katalog an Brüchen der Wettbewerbsregeln ist umfangreich und beinhaltet auch, dass Google manch einem Hersteller oder Mobilfunkbetreiber Geld angeboten hat, um eigene Dienste zu bevorzugen. Andererseits würden andere Hersteller unter Druck gesetzt, falls sie ein anderes Betriebssystem nutzen wollten.

Google Apps

Solche Vorwürfe lässt Google selbstverständlich nicht auf sich sitzen und hat, als hätte Mountain View es geahnt, vor der EU-Mitteilung eine eigene Stellungnahme veröffentlicht. Dort heißt es etwa, dass Android den Wettbewerb belebe und jeder Hersteller die Freiheit besitzt das Mobilbetriebssystem zu benutzen oder auch nicht. Schließlich ist Android ein quelloffene Software, die von jedem heruntergeladen und angepasst werden kann. Und genau das hat Amazon mit seinen Mobilgeräten gemacht, so Google.

Und weiter heißt es, dass Google allen Herstellern lediglich Vorgaben mache, wonach Apps getestet und zertifiziert werden müssen. Damit stellt man sicher, dass das Smartphone auch Android Apps problemlos wiedergeben kann. Ansonsten hätte der Nutzer das Problem, dass eine App auf einem Android Phone funktioniert, auf einem anderen aber nicht. Daher sind die Vorgaben so strikt. Mit Blick auf vorinstallierte Apps stellt Google klar, dass andere Hersteller wie Microsoft, Facebook, Amazon, Samsung und andere es auch so handhaben. Außerdem: Wenn Apps wie Spotify (Konkurrent zu Play Music) oder WhatsApp (Konkurrent zu Google Hangouts) zu den meist genutzten Anwendungen gehören, dann zeigt das wie frei der Nutzer in seiner Entscheidung ist.

Der Fall wird mit Sicherheit noch einige Jahre laufen und manch ein interessantes Detail zu Tage fördern, das Anpassungen an EU-Recht rechtfertigt. Doch deshalb gleich das Geschäftsmodell von Google in Frage stellen? Vielleicht sollten sich Microsoft und Co. mehr Mühe machen uns Dienste zu liefern, die uns tatsächlich einen Mehrwert bringen…

Bild: google.de